Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen der Firma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Diese AGB ist in unseren Geschäftsräumen deutlich sichtbar ausgehängt und kann auch im Internet unter www.eichinger-stelzl.de eingesehen werden.
1. Kaufvertrag, Preise, Angebote, Mindestbestellwert
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich netto in Euro, unfrei oder ab Herstellerwerk ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Mehrwertsteuer, Versicherung, Zoll etc. Sofern die Lieferung und Berechnung unmittelbar durch die von uns vertretenen Werkzeughersteller erfolgt, gelten deren Preise und Bezugsbedingungen. Vereinbarte Rabatte bzw. Rabattlisten gelten bis auf Widerruf! Widerruf und Änderungen für bisher bestehende Rabatte kann der Verkäufer jederzeit vornehmen. Für Kleinstaufträge unter 50,- Euro netto Warenwert wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 7,50 zzgl. Mwst. berechnet.Die Bestellung des Kunden ist bindend. Wir können diesen Auftrag innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Unsere Angebote verstehen sich immer freibleibend. Soweit unserem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen beigefügt sind, behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Aufträge und Nebenabreden sind für uns nur soweit gültig, als sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abänderungen und Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Durch Weiterentwicklungen können die Abbildungen in Katalogen und Prospekten nicht immer den letzten Ausführungen entsprechen und sind daher unverbindlich. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Bestellung mit detaillierten Material- und Maßangaben. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung vor. Werkzeuge oder Hilfsvorrichtungen die wir für die Herstellung der Sonderwerkzeuge benötigt haben, bleiben unser Eigentum, unabhängig wer die Kosten für die Beschaffung trägt. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rückgabe bzw. vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein von uns verschuldeter Fehler vor. Eine Stornierung nach Auftragserteilung von Sonderwerkzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.
3. Lieferungen "auf Gutbefund", zahlbar "nach Gutbefund"
Nur nach Vereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers kann ggf. Ware vom Kunden zunächst getestet werden. Die Lieferung der zu testenden Ware erfolgt vereinbarungsgemäß auf Gutbefund, zahlbar nach Gutbefund. Die Rechnungsstellung erfolgt mit 14tägiger Valuta. Die Rechnung ist zum Fälligkeitsdatum zu begleichen, und zwar auch dann, wenn der Test der Werkzeuge noch nicht durchgeführt wurde. Sollte der Test zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden und die Werkzeuge erbringen nachweislich nicht die von uns zugesagte Leistung, kann die Ware an uns zurückgeschickt werden. Nach Wareneingang erhalten Sie eine Gutschrift. Der Werkzeugtest muss jedoch innerhalb eines Monats ab Lieferdatum erfolgt sein. Nach dieser Frist ist keine Rücksendung mehr möglich. Die zu testende Ware ist nicht kostenlos.
4. Versandkosten, Katalogpreise, Kataloge
Bei Direktlieferungen vom Hersteller zum Endkunden, wird die Versandkostenpauschale des Herstellers berechnet, falls nichts anderes vereinbart. Bei sperrigen und schwerlastigen Artikeln fallen Speditionskosten an die wir an den Kunden weiterberechnen. Sofern keine anderen schriftlichen Preis- und Liefervereinbarungen getroffen wurden, gelten die in unserem neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Katalogpreise. Sind bestimmte Preise vereinbart und erfolgt die Lieferung aus einem nicht von uns zu vertretenden Umstand mehr als drei Monate nach Auftragserteilung, so sind wir zu einer Anpassung der Preise nach unserem günstigsten Ermessen ermächtigt, sofern sich für unsere Kalkulation maßgeblich Kosten verändern.Zugesandte Kataloge erhält der Kunde freibleibend und unverbindlich. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns die Eigentumsrechte; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Zahlungsbedingungen, Mahnkosten, Liefersperre
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort zahlbar nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sofern im vereinbarten Rahmen keine Zahlung erfolgt, werden dem Käufer Mahnkosten berechnet. Gleichzeitig erfolgt eine Liefersperre bis die ausstehende Rechnung beglichen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
6. Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Wir erlauben uns, insbesondere bei größeren Aufträgen auch Teillieferungen im zumutbaren Umfang vornehmen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitzuteilen. Soll der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert werden, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
7. Gefahrenübergang, Versand
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde bzw. die Ware durch Werks- oder Firmenfahrzeuge angeliefert wird. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
8. Mängelgewährleistung
Die gelieferte Menge ist sofort auf Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind unverzüglich bei uns zu beanstanden. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Reparatur, Minderung oder Ersatzlieferung. Dieses Recht entfällt, wenn die Untersuchung im Herstellerwerk zeigt, dass die Werkzeuge unsachgemäß behandelt oder in ihrem Maß verändert worden sind oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt.
9. Rücksendungen
Bei Falschbestellungen des Käufers kann nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer die Ware in Ausnahmefällen zurückgeschickt werden. Hierzu ist die ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers notwendig. Grundsätzlich kann nur unbenutzte, ungeöffnete und originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Ware, die ohne vorherige Rücksprache an uns geschickt wird und eine Falschlieferung durch uns nicht ersichtlich ist, wird unfrei an den Käufer zurückgeschickt. Bestellte Ware, die der Kunde vor mehr als 6 Kalenderwochen ab Lieferdatum bei uns bezogen hat, ist grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen. Für zurückgesandte Ware berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr (WEG) von mindestens 15 % des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 10,-. Der Verkäufer berechnet die prozentuale Wiedereinlagerungsgebühr des Herstellers an den Kunden weiter. Daher kann die Wiedereinlagerungsgebühr je nach Produkt prozentual unterschiedlich hoch sein.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum des Kaufgegenstandes bis zum Eingang aller Zahlungen, die noch aus der Geschäftsbeziehung der Parteien offen stehen, vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme oder Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Wird der Kaufgegenstand mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet und erlischt dadurch das Eigentumsrecht des Verkäufers, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- und Mieteigentumsrechte des Käufers an dem vermischten Gegenstand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes auf den Verkäufer übergehen. Der Käufer verwahrt in diesem Falle unentgeltlich für den Verkäufer.
11. Abrufaufträge
Abrufaufträge sind grundsätzlich verbindlich und auf 12 Monate befristet. Die Bevorratung der vom Kunden in Auftrag gegebenen Produkte auf Kosten des Verkäufers ist ebenfalls auf 12 Monate befristet. Der Kunde verpflichtet sich demnach, alle bestellten Produkte binnen eines Jahres ab Auftragsdatum abzunehmen. Sollten nach Ablauf dieser Frist noch Restmengen offen sein, ganz gleich in welcher Stückzahl, werden diese automatisch an den Käufer ausgeliefert.
12. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Lieferant übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei den, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
13. Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts, das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz des Verkäufers. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Straubing. Der Verkäufer ist auch berechtigt am Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Sollte einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so bleibt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt.